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Einzelmitgliedschaft - Voraussetzungen

Die Mitgliedschaft im ZKF besteht üblicherweise über die Mitgliedschaft in der zuständigen Innung. Daher besteht regelmäßig keine Notwendigkeit einer Einzelmitgliedschaft eines Betriebes im ZKF.

Ausnahmsweise können jedoch natürliche und juristische Personen, die als Schwerpunkt den Bau und die Instandsetzung von Fahrzeugen ganz oder teilweise zum Gegenstand ihrer Tätigkeit haben als Einzelmitglieder aufgenommen werden. Weitere Voraussetzung ist regelmäßig die Zustimmung der örtlich zuständigen Innung.

Einzelmitgliedschaft - Verfahren

Der Antrag auf Einzelmitgliedschaft ist an den ZKF zu stellen. Über die Aufnahme als Einzelmitglied entscheidet regelmäßig der Geschäftsführende ZKF-Vorstand.

Einzelmitgliedschaft - Antrag

Letzte Aktualisierung: 30.01.12